Ratgeber

Kurtaxe in der Ferienwohnung: Berechnen, ausweisen und abführen

Aktualisiert am 9. Juli 2026 · ca. 6 Min. Lesezeit

Die Kurtaxe gehört zu den häufigsten Fehlerquellen in Ferienwohnung-Abrechnungen – nicht weil sie kompliziert wäre, sondern weil sie leicht übersehen, falsch ausgewiesen oder versehentlich mit Umsatzsteuer belegt wird. Dieser Artikel zeigt, wie Sie sie korrekt berechnen, auf der Rechnung ausweisen und an Ihre Gemeinde abführen.

Kurz gesagt: Kurtaxe = Satz × zahlungspflichtige Personen × Nächte. Sie ist ein durchlaufender Posten, keine umsatzsteuerpflichtige Leistung, und muss separat auf der Rechnung stehen. Die genaue Höhe legt jede Gemeinde per Satzung selbst fest.

Was ist die Kurtaxe genau?

Die Kurtaxe – je nach Region auch Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe, Tourismusbeitrag oder Gästebeitrag genannt – ist eine kommunale Abgabe, die anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte von ihren Übernachtungsgästen erheben. Die Einnahmen finanzieren touristische Infrastruktur: Strandpflege, Kurparks, Wanderwege, die örtliche Tourist-Information oder kulturelle Veranstaltungen.

Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer, die Gemeinden erlauben, eine eigene Satzung zu erlassen. Nicht jede Gemeinde erhebt Kurtaxe – nur die als Heilbad, Kurort, Erholungsort oder Tourismusgemeinde anerkannten.

Wer zahlt, und wer ist befreit?

Grundsätzlich zahlen alle Übernachtungsgäste ab einem bestimmten Alter. Die konkreten Befreiungen regelt jede Gemeinde einzeln, typischerweise gehören dazu:

  • Kinder bis zu einem bestimmten Alter (häufig 14, 16 oder 18 Jahre – die Grenze variiert)
  • Menschen mit Schwerbehinderung, teils mit zusätzlichen Nachweisen
  • In manchen Städten: Geschäftsreisende bei entsprechendem Nachweis (gilt meist nur für prozentuale City-Tax-Modelle, nicht für klassische Kurorte)

Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Annahmen – prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde. Unser Kurtaxe-Rechner zeigt für hinterlegte Gemeinden die bekannten Befreiungsregeln direkt an.

Wie wird die Kurtaxe berechnet?

Die meisten Gemeinden nutzen eines von zwei Modellen:

1. Fester Satz pro Person und Nacht

Die klassische Variante in Kur- und Erholungsorten. Formel:

Kurtaxe = Satz × zahlungspflichtige Personen × Nächte

Beispiel: 2 Erwachsene, 7 Nächte, Satz 3,50 € pro Person und Nacht → 2 × 7 × 3,50 € = 49,00 €. Kinder, die laut Satzung befreit sind, zählen nicht mit.

2. Prozentualer Satz auf den Übernachtungspreis (City Tax / Beherbergungssteuer)

In größeren Städten üblich: ein Prozentsatz (häufig zwischen 4 % und 6 %) wird auf den Netto-Übernachtungspreis berechnet, nicht auf die Personenzahl.

Viele Gemeinden haben zusätzlich Haupt- und Nebensaison mit unterschiedlichen Sätzen. Unser Kurtaxe-Rechner berücksichtigt das automatisch für die hinterlegten Gemeinden.

Wie die Kurtaxe korrekt auf der Rechnung ausweisen

Zwei Dinge sind entscheidend:

  • Separat ausweisen: Die Kurtaxe muss als eigene Position erscheinen, nicht in einen All-inclusive-Preis eingerechnet werden.
  • Keine Umsatzsteuer: Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten. Sie kassieren sie im Namen der Gemeinde – sie zählt nicht zu Ihrem Umsatz und wird nicht mit Umsatzsteuer belegt.
Übernachtung (7 Nächte à 150,00 €)         1.050,00 €
Endreinigung                             80,00 €
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Zwischensumme (netto)         1.130,00 €
zzgl. 7 % USt.                     79,10 €
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Zwischensumme (brutto)      1.209,10 €
zzgl. Kurtaxe (2 Pers. × 7 Nächte × 3,50 €)   49,00 € (Durchlaufposten, nicht USt-pflichtig)
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ENDSUMME                         1.258,10 €

Wie die Kurtaxe an die Gemeinde abführen

Als Vermieter:in sind Sie gegenüber der Gemeinde zur korrekten Erhebung und Abführung verpflichtet. Der übliche Ablauf:

  • Erhebung: Kurtaxe zusammen mit der Miete oder separat bei Anreise kassieren
  • Dokumentation: Gästelisten mit Namen, Aufenthaltsdauer und gezahlter Kurtaxe führen
  • Meldung & Abführung: Je nach Gemeinde monatlich oder vierteljährlich an die Gemeindekasse überweisen

Bei verspäteter oder fehlender Meldung drohen Bußgelder und Nachforderungen samt Säumniszuschlägen. Ein wiederkehrender Termin (z. B. der 10. des Folgemonats) hilft, Fristen nicht zu verpassen.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist die Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?
Nein. Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten, den Sie im Namen der Gemeinde einziehen und weiterleiten. Sie zählt nicht zu Ihrem Umsatz und darf nicht in die Umsatzsteuer-Berechnung einfließen.
Muss die Kurtaxe separat auf der Rechnung stehen?
Ja. Die Kurtaxe muss transparent als eigene Position ausgewiesen werden, nicht in einen All-inclusive-Preis eingerechnet.
Wie oft muss ich die Kurtaxe an die Gemeinde melden?
Das legt jede Gemeinde selbst fest, üblich sind monatliche oder vierteljährliche Meldungen. Maßgeblich ist die örtliche Kurabgabesatzung.
Was passiert, wenn ich die Kurtaxe falsch oder gar nicht abführe?
Gemeinden prüfen Meldungen regelmäßig. Bei fehlender oder falscher Abführung drohen Bußgelder und Nachforderungen samt Säumniszuschlägen.