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Kurtaxe berechnen

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Kurtaxe gesamt

0,00 €

Orientierungswert, kein rechtsverbindlicher Bescheid. Maßgeblich ist die aktuell gültige Satzung Ihrer Gemeinde.

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe (auch Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe oder Tourismusbeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten zahlen. Sie finanziert touristische Infrastruktur wie Strandpflege, Kurparks oder die Tourist-Information. Als Vermieter:in ziehen Sie die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab.

Wichtig für die Rechnung:

Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten und nicht umsatzsteuerpflichtig – separat ausweisen, nicht in die USt-Berechnung einrechnen.

Kurtaxe automatisch auf jeder Rechnung

FAQ

Häufige Fragen

Ist die Kurtaxe in Ihre Gemeinde umsatzsteuerpflichtig?
Nein. Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten, den Sie im Namen der Gemeinde einziehen. Sie zählt nicht zu Ihrem Umsatz und darf nicht in die Umsatzsteuer-Berechnung einfließen.
Müssen Kinder in Ihre Gemeinde Kurtaxe zahlen?
Das hängt von der aktuellen Satzung der Gemeinde ab. Viele Gemeinden befreien jüngere Kinder, die genaue Altersgrenze variiert.
Wie oft muss ich die Kurtaxe an die Gemeinde abführen?
Das regelt jede Gemeinde selbst, üblich sind monatliche oder vierteljährliche Meldungen. Maßgeblich ist die örtliche Kurabgabesatzung.
Sind die hier angezeigten Sätze verbindlich?
Nein, sie dienen zur Orientierung. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Satzung Ihrer Gemeinde, die sich jährlich ändern kann.