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Kurtaxe für Sylt (Gemeinde Sylt)

Aktueller Satze laut Satzung – Personen und Nächte eintragen, Ergebnis sofort sehen.

Kurtaxe gesamt

0,00 €

Orientierungswert, kein rechtsverbindlicher Bescheid. Maßgeblich ist die aktuell gültige Satzung Ihrer Gemeinde. Quelle: Gemeinde Sylt, Kurabgabesatzung ab 01.01.2026

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe (auch Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe oder Tourismusbeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten zahlen. Sie finanziert touristische Infrastruktur wie Strandpflege, Kurparks oder die Tourist-Information. Als Vermieter:in ziehen Sie die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab.

Gilt einheitlich in allen Ortsteilen (Westerland, List, Kampen, Rantum u. a.). Jahreskurabgabe fuer Aufenthalte ueber 28 Tage moeglich.

Wichtig für die Rechnung:

Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten und nicht umsatzsteuerpflichtig – separat ausweisen, nicht in die USt-Berechnung einrechnen.

Kurtaxe automatisch auf jeder Rechnung

FAQ

Häufige Fragen

Ist die Kurtaxe in Sylt (Gemeinde Sylt) umsatzsteuerpflichtig?
Nein. Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten, den Sie im Namen der Gemeinde einziehen. Sie zählt nicht zu Ihrem Umsatz und darf nicht in die Umsatzsteuer-Berechnung einfließen.
Müssen Kinder in Sylt (Gemeinde Sylt) Kurtaxe zahlen?
Kinder bis 18 Jahre sind laut aktueller Satzung in der Regel befreit. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde.
Wie oft muss ich die Kurtaxe an die Gemeinde abführen?
Das regelt jede Gemeinde selbst, üblich sind monatliche oder vierteljährliche Meldungen. Maßgeblich ist die örtliche Kurabgabesatzung.
Sind die hier angezeigten Sätze verbindlich?
Nein, sie dienen zur Orientierung. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Satzung Ihrer Gemeinde, die sich jährlich ändern kann.